Belgien-GP: Regierung bewilligt Geisterrennen
Noch vor wenigen Wochen schien eine Absage des Traditions-GP von Belgien in den Ardennen unvermeidlich: Die belgische Regierung untersagte bis Ende August alle Grossveranstaltungen. Der Grand Prix auf dem Circuit de Spa-Francorchamps ist eigentlich auf 30. August 2020 angesetzt. Vanessa Maes, Geschäftsleiterin der Rennstrecke sagte aber schon damals gegenüber der Nachrichtenagentur Belga: «Jedes Szenario ist möglich – auch die Durchführung des WM-Laufs als Geisterrennen.»
Nun hat Elio Di Rupo, Ministerpräsident der belgischen Region Wallonien bestätigt: «Grundsätzlich kann die Veranstaltung durchgeführt werden, allerdings nur unter Einhaltung strengster hygienischer und sanitärer Richtlinien sowie von Abstandhalten.»
Gemäss der Nachrichtenagentur Belga haben die GP-Organisatoren bereits 165.000 Eintrittskarten verkauft. Die Fans haben die Möglichkeit, ihr Geld zurück zu bekommen oder ihr Ticket für einen Besuch 2021 zu verwenden. Besonders der Niederländer Max Verstappen ist für den WM-Lauf in Belgien eine Ausverkaufsgarantie. Nun aber kann ein Grand Prix – wie alle Läufe in Europa – natürlich nur als Geisterrennen stattfinden. Immerhin können die Verhandlungen mit Formel-1-CEO Chase Carey weitergeführt werden.
Spa-Francorchamps war eine von nur vier Rennstrecken, die vor 70 Jahren schon in der ersten Formel-1-Saison 1950 befahren wurden, neben Silverstone, Monte Carlo und Monza.
Die belgischen Organisatoren wollen sich bei allen Vorgängen stark daran orientieren, wie beim geplanten WM-Auftakt auf dem Red Bull Ring gearbeitet wird (Rennen am 5. Juli und am 12. Juli).
Wenn es um die Coronakatastrophe in Europa geht, dann ist meist von Italien, Spanien und Grossbritannien die Rede. Von Belgien reden nur wenige. Aber auch dort hat der Virus SARS-CoV-2 grosses Leid über die Bevölkerung gebracht: 54.644 Erkrankte, 8959 Todesfälle.
Premierministerin Sophie Wilmès hat nach Beratungen des Nationalen Sicherheitsrats in Brüssel die weiteren Lockerungsschritte in Belgien dürfen Kontaktberufe, wie das Haareschneiden oder kosmetische Dienstleistungen, wiederaufgenommen werden. Es herrscht Maskentragepflicht. Wochenmärkte dürfen ab dem 18. Mai auch wieder stattfinden. Bibliotheken, Museen und Sehenswürdigkeiten, wie historische Gebäude, dazu Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ebenfalls wieder öffnen. Sportclubs und Sportvereine können mit Trainings unter freiem Himmel beginnen.
Der nächste Schritt (Phase 3 der Lockerungen) findet nicht vor dem 8. Juni statt, so die Premierministerin. Allgemein bleiben Sport- und Kulturveranstaltungen bis mindestens 30. Juni verboten. Auch die Gastronomie muss warten. «In diesem Sommer werden wir keine Rückkehr zum normalen Leben erleben», bedauert Sophie Wilmès.