Erbe von Niki Lauda: Prozess mit Paukenschlag
Birgit und Niki Lauda
Der dreifache Formel-1-Weltmeister Niki Lauda ist im Mai 2019 in Zürich nach langer schwerer Krankheit verstorben, im Alter von 70 Jahren. Der Wiener hatte mit seiner zweiten Gattin Birgit die Zwillinge Max und Mia. Aus Laudas erster Ehe mit Marlene stammen die Brüder Lukas und Mathias – dazu hat Lauda einen weiteren Sohn. Zum Wohl der Hinterbliebenen hatte Niki Lauda eine Privatstiftung gegründet, gemäss des Magazins Bunte handelt es sich beim Umfang um einen dreistelligen Millionenbetrag.
2022 hat Birgit Lauda (44) am Wiener Landesgericht gegen diese Stiftung geklagt. Die ehemalige Stewardess fordert ihren Pflichtanteil, angeblich in Höhe von rund 30 Millionen Euro.
Am 19. April nun wurde der Stiftungsvorstand Haig Asenbauer – ein Anwalt und einst sehr enger Vertrauter von Niki Lauda – einvernommen und lieferte einen Paukenschlag: Er will Witwe Lauda gemäss kuriert.at für erbunfähig erklären lassen und beschuldigt sie unter anderem sogar der Unterschlagung von Vermögenswerten, konkret geht es um eine Kunstsammlung mit etwa 50 Bildern sowie Schmuck. Nun muss geklärt werden, ob die einzelnen Stücke von Niki Lauda oder Birgit Lauda erstanden wurden, was Auswirkungen auf die Ansprüche hat. Birgit Lauda weist alle Vorwürfe von sich und beteuert, sie habe vieles selber bezahlt.
Es geht auch um Zuständigkeit. Würde Ibiza als Hauptwohnsitz gelten, so würde dies den Standort für den Prozess ändern.
Niki Lauda wollte nie Streit um sein Vermögen. Daher bündelte er sein Vermögen in einer Privatstiftung. Von dort werden regelmäßig fixierte Beträge ausgezahlt. Die Witwe Birgit erhält pro Monat nach Informationen der Bunten eine Summe von etwa 6000 Euro nach Steuern. Zudem werden sämtliche laufenden Kosten für die Häuser in Wien und auf Ibiza, das Schulgeld für die Zwillinge sowie Aufwendungen für Personal und Autos durch die Stiftung von Lauda gedeckt.
Lauda hatte diese Stiftung bereits im Jahr 1997 gegründet. Wie österreichische Zeitungen berichten, sollen sich für Birgit Lauda inzwischen Gerichtskosten in der Höhe von 300.000 Euro angehäuft haben, ein Antrag auf Verfahrenshilfe wurde abgelehnt.
Mit einem Urteil ist frühestens im Sommer zu rechnen.