EU-Kommission: 456 Mio Euro Nürburgring-Hilfe falsch!
Das Millionengrab Nürburgring
Die EU-Kommission – die obersten Wettbewerbshüter – haben ihr Urteil gefällt: Beihilfen für den Nürburgring in Höhe von 456 Mio Euro, weitgehend durch das Land Rheinland-Pfalz, sind mit EU-Regeln nicht zu vereinbaren. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die öffentlichen Fördermassnahmen für die Traditions-Rennstrecke, den daran anschliessenden Freizeitpark sowie für die Hotels am Nürburgring unzulässig sind, weil sie den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften.
Für das Land Rheinland-Pfalz ist das Urteil eine schallende Ohrfeige. Denn sämtliche aus Sicht der EU-Kommission zu Unrecht unterstützten Unternehmen schlitterten in die Insolvenz. Mit einer Rückzahlung, wie von der Kommission gefordert, ist nicht zu rechnen: Seit 2012 ist die Nürburgring GmbH pleite. Die Last des Millionengrabs Nürburgring müssen wohl die Steuerzahler tragen, und das erhöht den Druck auf die heutige rot-grüne Regierung.
Die EU-Kommission untersuchte den Fall Nürburgring seit März 2012. Beihilfen von insgesamt 456 Millionen Euro flossen im Zeitraum von 2002 bis 2012, in erster Linie vom Land Rheinland-Pfalz. Im August dehnte sie die Untersuchung auf weitere Massnahmen aus, mit denen eine unmittelbar bevorstehende Insolvenz der Unternehmen abgewendet werden sollte.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia aus Spanien sagt klipp und klar: «Im Falle des Nürburgrings verstossen die Fördermassnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften. Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten durchaus unterstützen, sofern sie dabei EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen. Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten.»
Gleichzeitig billigen die Wettbewerbshüter den Verkauf des Nürburgrings an die Firma Capricorn. Ob die unterlegenen Ring-Bieter in Berufung gehen, ist noch nicht klar. Angekündigt hatten sie es. Hätte die EU-Kommission geurteilt, dass der Verkauf an Capricorn nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, so hätte der Verkauf des Rings neu ausgeschrieben werden müssen.