EU: Kein Kontrollverfahren gegen die Formel 1?
Kein Kontrollverfahren der EU?
Seit Ende November 2014 liegt das Thema Formel 1 bei der EU in Brüssel endgültig auf dem Tisch. Die englische Parlamentsabgeordnete Anneliese Dodds stellte dabei das System mit der Verteilung der Einnahmen, der Rolle des Automobil-Weltverbandes und das Prozedere der Entscheidungen in Frage. Immer im Blick: das Wettbewerbsrecht.
Denn die «Formula One’s Strategy Group» besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, die gleichmäßig zwischen der FIA, dem Inhaber der kommerziellen Rechte (FOM) und der sechs führenden Teams aufgeteilt sind. Diese Teams sind Ferrari, Red Bull Racing, McLaren, Mercedes, Williams und Lotus. Toro Rosso, Sauber, und Force India haben somit kein Mitsprachrecht bei Entscheidungen, die jedoch auch sie betreffen.
Deshalb hatte Dodds in ihrer ersten Anfrage an das Exekutiv- und Kontrollorgan der EU auf Verstöße gegen geltendes Wettbewerbsrecht hingewiesen. Lotus, Sauber und Force India unterstützten sie dabei, und wie die Times berichtet, habe sich Wettbewerbshüter Krzysztof Kuik auch mit den Teams und Experten in Verbindung gesetzt.
Aber anscheinend wird das Thema bereits zu den Akten gelegt, ehe es an Fahrt aufgenommen hat. So zitiert Formel-1-Wirtschafsjournalist Christian Sylt Passagen aus dem Antwortschreiben von Wettbewerbshüter Krzysztof Kuik.
«Wir sind uns den gegenwärtigen Behauptungen hinsichtlich der Formel-1-Verwaltung, die sie in ihrem Brief nennen und wie es auch in jüngsten Presseberichten erwähnt wurde, bewusst. Ich bedanke mich dafür, dass sie diese Informationen zu diesem Thema angesprochen haben und habe von ihren Bedenken Notiz genommen», schreibt Kuik.
Sylt schließt nun daraus, dass die Bedenken zwar registriert wurden, aber nicht weiter verfolgt werden. Um nun aber doch die bei einer Klage laut der Times zu erwartenden «großen Veränderungen in der Art, wie der Sport geführt wird», zu erreichen, wendet sich Dodds nun an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Diesmal mit «einigen sehr speziellen Forderungen».