Vijay Mallya, Force India: Kingfisher-Deal illegal?
Vijay Mallya bei der Präsentation seines Kingfisher-Kalenders 2014
Dem indischen Unternehmer Vijay Mallya wird vorgeworfen, gegen die indische Gesetzgebung in Sachen Devisenhandel verstossen zu haben. Die Anwälte des Force-India-Rennstallmitbesitzers wollten vor Gericht erreichen, dass es nicht zur Anklage kommt. Aber dieser Einspruch ist in Mumbai vom Obersten Gerichtshof abgelehnt worden.
Die Finanzbehörden haben Mallya im Verdacht, vor genau zehn Jahren einen in dieser Art nicht erlaubten Vertrag gemacht zu habe, um auf den Force-India-Rennwagen für die Biermarke Kingfisher zu werben. Die Marke mit dem Eisvogel wurde auf den GP-Boliden dann von 1996 bis 1998 ausgeführt.
Mallya ist Präsident der Firma «United Breweries», welche Kingfisher produziert, die Firma gehört heute zu 40 Prozent der niederländischen Heineken-Brauerei. Gemäss indischen Gesetzen hätte man einen solchen Werbe-Deal bei der Zentralbank absegnen lassen müssen, weil der Vertrag Geldflüsse ins Ausland vorsah.
Mallyas Anwälte beteuern, die Nichteinhaltung dieser Vorschriften sei weder Absicht noch vorsätzlich gewesen, aber die Richter in Mumbai wollten das nicht als Entschuldigung akzeptieren. Damit ist der Weg frei für eine formelle Anklage. Bis zu einem möglichen Schuldspruch gilt die Unschuldsvermutung.
Vijya Mallya ist auch in zahlreiche Verfahren verstrickt um die pleite gegangene Fluggesellschaft «Kingfisher Airlines». Schon im Januar hatte es tüchtig Ärger gegeben: Nachdem sich der Kingfisher-Mogul fast ein Jahr lang nicht in seiner Heimat hatte blicken lassen, wurde er gleich vor ein Untersuchungsgericht in Mumbai zitiert, wo er sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen musste.
Dabei ging es auch um Mallyas sieben Jahre dauerndes Kingfisher Airline-Abenteuer, das einen Schuldenberg von umgerechnet rund 2 Milliarden Euro hinterlassen hat. In dieser Summe waren auch Lohnschulden für rund 4000 Mitarbeiter enthalten, die schon seit mehr als sieben Monaten auf ihr Geld warteten. Den grössten Teil seiner Ausstände schuldete Mallya aber verschiedenen Banken.
Die Richter verfügten damals: Mallya dürfe das Land in Zukunft nur noch unter Auflagen verlassen. So muss der umstrittene Unternehmer seine Ausreise 48 Stunden vor dem Verlassen des Landes melden. Auch muss er jeweils zwei Bürgen angeben, wann immer er ins Ausland reist. Schon im August 2014 musste sich Mallya gegen den Vorwurf des Steuerbetrugs vor Gericht verantworten. Damals entkam er einer Gefängnisstrafe durch die Hinterlegung einer Kaution in unbekannter Höhe.