F1-Motoren für Red Bull: Ferrari-Angebot regelwidrig?
Schützenhilfe vom Reglement: Red Bull Racing-Teamchef Christian Horner
Red Bull kann bei den Verhandlungen mit Ferrari auf aktuelle Antriebseinheiten hoffen. Denn der überarbeitete Artikel 28.5 des sportlichen Reglements besagt, dass nur Antriebseinheiten zum Einsatz kommen dürfen, die der Automobilweltverband FIA für die Saison 2016 bis 2018 homologiert hat.
Demnach wäre das aktuelle Angebot aus Maranello, das eine Auslieferung von modifizierten 2015er-Motoren vorsieht, nicht zulässig. Das heisst: Sollte sich an der Regel nichts mehr ändern, dürfte Ferrari die Teams von Red Bull-Besitzer Dietrich Mateschitz nur mit Aggregaten beliefern, die für die Saison 2016 zugelassen wurden. Für die Entwicklung der Antriebseinheiten bleibt den Teams bis Ende Februar 2016 Zeit.
Sicher ist: Ohne einstimmigen Beschluss lässt sich die Regel auf die nächste Saison hin nicht mehr ändern. Damit hat Red Bull quasi ein Veto-Recht gegen jegliche Neuformulierung des entsprechenden Absatzes.
Dies könnte der Ausweg aus der schwierigen Motoren-Situation der beiden Rennställe sein. Denn Red Bull-Besitzer Dietrich Mateschitz hatte betont, dass er der Formel 1 den Rücken kehren wird, sollten seine Teams nicht in der Lage sein, mit konkurrenzfähigen Motoren anzugreifen.
Vom aktuellen Motorenpartner Renault trennen sich Red Bull Racing und Toro Rosso vorzeitig, nachdem anhaltende Probleme mit der Standfestigkeit und ein grosses Power-Defizit gegenüber den überlegenen Mercedes-Motoren für Zwist zwischen den beiden Parteien gesorgt hatten.
Mercedes und Honda haben eine Partnerschaft mit den Red Bull-Teams für die nächste Saison ausgeschlossen. Somit müssen die Mannschaften aus Milton Keynes und Faenza auf eine Einigung mit Ferrari als letzte Rettung hoffen.