IDM Sidecar: In letzter Instanz
Reeves und Schlosser gaben es sich nicht nur auf der Strecke.
Gegen den Wertungsausschluss von Reeves/Reeves hatte deren Bewerber eine Berufung eingelegt, die das DMSB-Berufungsgericht Motorradsport in seiner Sitzung am 7.September als begründet ansah. Der Wertungsausschluss und die Protestentscheidung der Sportkommissare wurde damit aufgehoben. Ein Wettbewerbsvorteil aufgrund der regelwidrigen Ölauffangwanne war dem Gericht nicht ersichtlich. Reeves bekam die volle Punktzahl zurück, die Wertung des Sachsenring-Rennens erfolgte nach dem tatsächlichen Zieleinlauf.
Auf dem Schleizer Dreieck entschieden Schlosser/Hänni den sechsten Saisonlauf für sich. Nach Rennende legte der Reeves-Bewerber Prof. Dr. Sallmon GmbH einen Protest wegen einer nicht regelkonformen Drosselklappe am Gespann der Schweizer ein. Dieser wurde von den Sportkommissaren abgewiesen, doch der Reeves-Bewerber reichte erneut eine Berufung ein. Am 15.Oktober wies das DMSB-Berufungsgericht Motorradsport auch diese Berufung als unbegründet zurück.