Valentino Rossi froh: Die Ranch darf geöffnet bleiben
Bleibt geöffnet: Die VR46 Ranch
Nach dem bereits traditionellen «La 100 km dei Campioni» kurz vor Weihnachten mit zahlreichen geladenen Motorrad-Stars und seinen VR46-Akademie-Schützlingen war es zuletzt auf der Ranch von Valentino Rossi im Hinterland von Tavullia ziemlich ruhig geworden.
Einer der Gründe: «Il Dottore» musste vor Gericht auf dem grünen Tisch um den Erhalt und die weitere Nutzung seines geliebten Trainings- und Rückzugsgebiets kämpfen.
Mittlerweile ist es jedoch juristisch untermauert: Rossi, der in ein paar Wochen seinen 39. Geburtstag feiert, darf das Gelände mit der bereits legendären Dirt-Track-Strecke, dem Gemeinschaftshaus sowie anderen Nebengebäuden mit seiner VR46-Riders-Academy weiter nutzen. Vor dem regionalen Verwaltungsgericht der Region Marche gab es nun die für Rossi positive Entscheidung.
Einige benachbarte Grund- und Hausbesitzer hatten zuletzt gegen die Nutzung des Areals für Motorsport-Aktivitäten protestiert und eine Beschwerde eingebracht.
Eine der Beschwerden der betroffenen Nachbarn des neunfachen Weltmeisters richtete sich gegen die Bewilligung, die Rossi einst von der Gemeinde Tavullia für die Ranch erteilt wurde. Rossi darf das Gelände demnach als eine Art Sportzentrum nutzen.
Genau in diesem Zusammenhang ging es um die Art der Widmung des Geländes, welches immer noch als Agrarfläche deklariert ist, für eine derartige Verwendung aber eigentlich als Ausbildungszentrum oder als Freizeit- oder Erholungsstruktur gewidmet sein sollte. Das Gericht befand jedoch, dass hier seitens der betroffenen Behörden rechtmäßig vorgegangen wurde.
Ein weiterer Punkt in der Anfechtung richtete sich gegen die Anzahl der Lärmstunden und Lärmtage, zu denen Rossi mit seiner Akademie das Ranch-Areal zu Trainingszwecken nützt. Dazu ging es auch um die Höhe des dabei erreichten Lärmpegels.
Auch in diesen beiden Fragen dieser Fragen entschied das Gericht zu Gunsten von Rossi. Seitens der Provinz Urbino/Pesaro wurde im Zuge der Evaluation sogar eine Bewertung des Einflusses der Nutzung auf die Umwelt vorgenommen. Auf Basis dieser und anderer Daten wurde festgestellt, dass die Mittags- und Nachtruhezeiten nicht missachtet werden und auch Geräuschlimits nicht überschritten werden.
Um gegen das aktuell gesprochene Urteil vorzugehen, müssten die benachbarten Grundbesitzer vor einer höhere Instanz Berufung einlegen.