Grand Prix Commission: MotoGP-Testregeln verschärft
Stefan Bradl wurde als Wildcard-Pilot für Misano bestätigt
Die «Grand Prix Commission», die sich aus Carmelo Ezpeleta (Dorna), Paul Duparc (FIM), Hervé Poncharal (IRTA) und Takanao Tsubouchi (MSMA) zusammensetzt, hat in Anwesenheit von Carlos Ezpeleta (Dorna), Mike Trimby (IRTA) und Corrado Cecchinelli (Director of Technology), hat am 12. Juni über verschiedene Regeländerungen entschieden.
Die eine Regeländerung betrifft die Qualifying-Reifen, welche den Q2-Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Bisher kamen jene Piloten, die den Sprung von Q1 zu Q2 geschafft haben, einen zusätzlichen Hinterreifen für die entsprechende Session. Neu werden den Q2-Teilnehmern sowohl ein zusätzlicher Vorder- als auch ein zusätzlicher Hinterreifen der bevorzugten Spezifikation zur Verfügung gestellt.
Sollte das Qualifying auf nasser Bahn über die Bühne gehen, dann bekommen die Q2-Piloten natürlich eine Mischung für die nasse Piste zur Verfügung stellt. Sollten in den beiden Qualifying-Sessions unterschiedliche Wetterbedingungen herrschen, gibt es hingegen keine Extra-Reifensatz.
Die MotoGP-Teams hatten sich bereits im Vorfeld darauf geeinigt, die Testfahrten angesichts des immer umfangreicheren WM-Kalenders und der Bemühungen, die Kosten und das Arbeitspensum für das Team und die technischen Zulieferer zu reduzieren, die Anzahl der erlaubten Testtage zu beschränken.
Die Grand Prix Commission und die Teams haben nun weitere Restriktionen abgenickt, die ab der Testsaison 2018/2019 gelten sollen. Demnach dürfen MotoGP-Piloten, die unter Vertrag sind und nicht von den Cocession-Bestimmungen profitieren, folgende Tests absolvieren:
- Einen zweitägigen offiziellen Test in Valencia nach dem letzten WM-Lauf 2018
- Einen zweitägigen offiziellen Test in Jerez in der zweiten November-Hälfte 2018
- Einen dreitägigen offiziellen Test in Sepang in der ersten Februar-Hälfte 2019
- Einen dreitägigen offiziellen Test in Losail rund zwei Wochen vor dem 2019er-GP von Katar
- Drei eintätige offizielle Tests an Montagen nach den GP-Wochenenden 2019 (Wo diese stattfinden werden, kann nach Veröffentlichung des WM-Kalenders 2019 bekanntgegeben werden)
- Ein zweitägiger offizieller Test auf einem europäischen Rundkurs während der Saison 2019 (Wo dieser stattfinden wird, kann nach Veröffentlichung des WM-Kalenders 2019 bekanntgegeben werden, gemäss aktuellem Reglement darf dieser Test nicht während der Testverbot-Phase und auch nicht innerhalb von 14 Tagen vor dem Renntermin auf der entsprechenden Strecke durchgeführt werden).
Verschärft wurden auch die Regeln bezüglich der Airbag-Pflicht, die ab sofort auch für alle Wildcard-Fahrer in der MotoGP-Klasse gilt. Ab dem Österreich-GP müssen auch die Wildcard-Piloten der Moto2- und Moto3-Serie jede Session mit einem funktionsfähigen Airbag-System in Angriff nehmen. Die Test- und Ersatzfahrer müssen ab dem zweiten Event, das sie bestreiten, diese Vorschrift einhalten.
Zudem wurde eine Präzisierung bezüglich der Teilnahmeregeln für FP4, Q1 und Q2 in der MotoGP formuliert. Diese sieht vor, dass diese drei Trainings wegen der beschränkten Zeit, die zwischen ihnen liegt, als eine Track-Session angesehen werden. Und zu guter Letzt hat die Grand Prix Commission Michele Pirro (Ducati) und Stefan Bradl (HRC) als Wildcard-Teilnehmer für den Misano-GP in San Marino akzeptiert.