Ab 2014: Strafpunkte erst nach 365 Tagen gelöscht
Wer Vorschriften missachtete und beispielsweise Gegner oder Streckenposten gefährdete, riskierte 2013 erstmals Strafpunkte. Die Sanktionen sehen folgendermaßen aus: Bei insgesamt vier Punkten muss der Sünder einmal vom letzten Startplatz losfahren. Bei sieben Strafpunkten wird ein Start aus der Boxengasse hinter dem Feld fällig. Wer in einer Saison zehn Punkte sammelt, muss beim nächsten Rennen pausieren.
Während der Hauptversammlung der Grand-Prix-Kommission am Dienstag in Madrid wurde nun beschlossen, dass die Strafpunkte ab 2014 nicht wie bisher nach dem Saisonende einfach getilgt werden. Die Punkte bleiben ganze 365 Tage auf dem Konto des Rennsünders und werden erst nach Ablauf dieser Frist gelöscht. Das heißt, zum Beispiel, dass ein Fahrer, der während der Saison 2014 einen Strafpunkt erhalten würde, diesen bis 2015 behält.
Die Fahrer gehen also nicht automatisch mit einem leeren Strafpunkte-Konto in die neue Saison. Die neue Regelung wirkt der Tatsache entgegen, dass die Fahrer 2013 bei den letzten Rennen die drohenden Punkte nicht mehr beachten mussten, da sie ohnehin nach dem Saisonende gelöscht wurden und keine Strafe mehr drohte.
Die GP-Kommission beschloss noch weitere Maßnahmen. Eine davon ist, dass die Streckenposten die Flaggen ab jetzt immer schwenken werden, im Gegensatz zum bisher bewegungslosen Anzeigen einiger Flaggen. Damit will der Sicherheitsrat die Sichtbarkeit der Flaggen verbessern.
Eine weitere Regelung betrifft Rennen, die nach einem Neustart nochmals unterbrochen werden müssen. Ab 2014 werden neugestartete Rennen, die nach weniger als fünf Runden nochmals unterbrochen werden müssen, durch einen zweiten Neustart fortgeführt. In der Moto3- und der Moto2-Klasse gelten zwei Neustarts als Maximum. In der MotoGP-Klasse kann sich die Rennleitung, wenn es die Umstände erfordern, zu mehreren Neustarts entschließen.
Proteste müssen statt, wie bisher, spätestens eine Stunde nach der Veröffentlichung der Rennergebnisse nun 30 Minuten nach deren Erscheinung eingelegt werden. Die Prostest erhebende Partei muss ihre Absicht innerhalb dieser 30 Minuten mündlich bei der Renndirektion oder der IRTA kundgeben. Eine Stunde nach der Veröffentlichung der Resultate muss dann eine schriftliche Fassung des Protestes vorgelegt werden oder der Einwand muss zurückgezogen werden.
Wildcard-Piloten, die ihren Einsatz nicht aufgrund von Verletzungen oder anderen dringlichen Tatsachen absagen, erhalten in Zukunft keine Rückerstattung der Kosten für die Rennlizenz zu diesem Grand Prix. Auch das Startgeld, welches die IRTA erhält, wird nur erstattet, wenn ein Ersatzfahrer gefunden wird. Wenn kein Ersatz gefunden wird, werden nur 50 Prozent des Startgeldes wieder ausgezahlt. Das Startgeld wird zudem wegen zusätzlicher Kosten für die Bereitstellung von Boxen um 500 Euro erhöht.