Motorsportarena Mülsen: Interessengruppe wehrt sich
In Mülsen soll ein multifunktionales Motorsport- und Verkehrserziehungszentrum entstehen
Im 16 Kilometer von Hohenstein-Ernstthal und dem Sachsenring entfernten Mülsen soll eine Rennsportarena entstehen. Seit im Juni 2011 bekannt wurde, dass auf einem Kiesgrubengelände am Rande der sächsischen Ortschaft Niedermülsen eine Rennsportarena gebaut werden soll, verärgert dieses Vorhaben die Bevölkerung in den Mülsener Ortsteilen Niedermülsen und Thurm sowie den Glauchauer Ortsteilen Wernsdorf und Voigtlaide.
Kurz nachdem die Pläne zur neuen Rennsportarena bekannt wurden, gründete sich 2011 eine Interessengruppe namens «Lebenswerte Umwelt contra Rennstrecke», die seitdem gegen den Bau der Rennstrecke vorgeht.
Am 10. März 2016 hat das Landratsamt des Landkreises Zwickau die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die geplante Motorsportarena in Mülsen erteilt. Diese Genehmigung umfasst sowohl die Baugenehmigung als auch die Betriebsgenehmigung. Die Rennsportarena Mülsen - Sachsenring AG ist der Investor der zukünftigen Motorsportarena Mülsen. Geplant ist ein multifunktionales Motorsport- und Verkehrserziehungszentrum für Kinder und Jugendliche. Neben der Outdoor-Rennstrecke für Minibikes und Karts sollen auch eine Indoor-Karthalle, ein Verkehrsgarten, ein BMX-Kurs für Fahrräder, eine Kletterwand sowie ein Gastronomiebereich entstehen.
Wie Brit Wendler, die Leiterin des zuständigen Umweltamtes erklärte, war die Genehmigung des Projektes nicht zu vermeiden, da alle Grenzwerte eingehalten werden. «Sie sagt, dass alle Grenzwerte eingehalten und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen würden. Dabei haben Sachbearbeiter des Amtes bei der öffentlichen Erörterung des Antrages erklärt, dass keine inhaltliche Prüfung auf sachliche Richtigkeit der Unterlagen unternommen wurde. Es wurde lediglich untersucht, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden und plausibel sind», berichtet Wolf Sattler, der Vorsitzende der Interessengruppe «Lebenswerte Umwelt contra Rennstrecke» gegenüber der «Freien Presse». «Nach der anstehenden gerichtlichen Untersuchung im Rahmen der Normenkontrolle werden wir gegebenenfalls zeigen, dass Pflichtverletzungen im Amt durch Mitarbeiter des Landratsamtes begangen wurden, falls sie entsprechenden Informationen aus der Erörterung nicht nachgegangen sind.»
Brit Wendler wies die Vorwürfe der Interessensgruppe gegenüber der «Freien Presse» zurück. «Selbstverständlich wurden die Antragsunterlagen in allen betroffenen Bereichen inhaltlich umfassend und gründlich geprüft, auch auf Vollständigkeit und Plausibilität» sagt sie. Wendler versichert, dass beim Erörterungstermin im März 2014 vom Amt erklärt wurde, dass alle bedeutsamen Daten bei der vorgelegten Schallimmissionsprognose begutachtet werden. Doch sie gab auch zu, dass die Prognose nicht nachgeprüft wird, weil das Rechenprogramm, das vom Antragsteller eingesetzt wird, fachlich allgemein anerkannt sei. «Eine Nachrechnung mit identischen Eingangswerten würde folglich zu identischen Ergebnissen führen», fasst Wendler zusammen.
Vom Landratsamt sei im März 2015 zudem ein externer Gutachter mit der Prüfung der Immissionsprognose betraut worden. Die daraufhin vorgeschlagenen Zusatzbestimmungen zum Betrieb der Anlage sind Bestandteil der nun erteilten Genehmigung.
Doch Wolf Sattler versichert, dass Mülsener Bürger auch nach der Erörterung «weitere eklatante Fehler» entdeckt hätten. Sein Beispiel: Bei einem Bauernhof neben der Zufahrt zur Motorsportarena seien Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den Plänen vertauscht worden. Nach der Korrektur stehe das Wohnhaus nun so nah an der Zufahrt, dass eine Lärmschutzwand nötig sei. Diese Wand sei jedoch mit der Ortsgestaltungssatzung in Niedermülsen nicht vereinbar. Der Mülsener Bürgermeister hatte sich bemüht, diese Satzung zu kippen.
Daher sind die Gegner der Motorsportarena überzeugt, dass die gerichtliche Überprüfung der Pläne eine Rücknahme der Genehmigung bewirken wird. «Wir werden dieses Ziel mit allen rechtlichen Mitteln verfolgen, wenn es sein muss, bis vor die Instanzen des Europäischen Gerichtshofes», erklärte Sattler.