MotoGP: Neuer Yamaha-Motor zu stark

Hannes Arch hätte bei Finsternis nicht fliegen dürfen

Von Günther Wiesinger
Hannes Arch

Hannes Arch

Hannes Arch hätte den Versorgungsflug, bei dem er in den Hohen Tauern ums Leben kam, nicht absolvieren dürfen. Ein Bescheid verbot Flüge nach 16 Uhr, der tödliche Unfall passierte um 21.15 Uhr.

Der österreichische Air-Race-Pilot Hannes Arch, Red Bull Air Race-Weltmeister 2008, verstieß in der Nacht seines tödlichen Hubschrauberabsturzes am Donnerstag, 8. September, gegen ein Nachtflugverbot. Der 48-jährige Steirer hätte zum Unglückszeitpunkt vor acht Tagen um 21.15 Uhr gar nicht starten dürfen.

Hannes Arch hatte zwar eine Genehmigung von der Luftfahrtbehörde für eine Außenlandung und drei Flüge zur Elberfelder Hütte auf 2400 Meter Seehöhe, die er mit Lebensmitteln wie Kartoffeln versorgte, sie galt aber nur tagsüber. In der Nacht hätte Arch nicht fliegen dürfen, bestätigte Albert Kreiner, Leiter der Abteilung Infrastruktur, auf einen entsprechenden Bericht der «Kleinen Zeitung» vom Freitag. Die Bewilligung genehmigte Versorgungsflüge zwischen 9 und 16 Uhr.

Bereits unmittelbar nach dem Absturz war durchgesickert, dass solche Flüge nur bei Vollmond zu verantworten seien.

Die Hütte, die Arch mit Lebensmitteln belieferte, befindet sich in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Dort gelten naturschutzrechtliche und sicherheitstechnische Einschränkungen.

«Da gelten besonders strenge Regeln», betonte Kreiner. Ihm sei kein einziger Verstoß gegen das Nachtflugverbot bekannt, so Kreiner – denn in so einem Fall drohten hohe Strafen. «Bereits beim ersten Verstoß dagegen droht einem Piloten sogar der Verlust der Pilotenlizenz. Das ist natürlich ein kostbares Gut, weshalb sich alle daran halten.»

Arch, Dritter in der aktuellen Air Race Weltmeistrschaft nach dem Event auf dem Eurosppeedway Lausitz, müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, vermutet Albert Kreiner. «Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat.»

Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weiter. Insgesamt wurden drei Gutachten in Auftrag gegeben, noch liegen keine Ergebnisse vor. Auch der Abschlussbericht der Polizei zu Archs Todesflug wird erst in den nächsten Wochen vorliegen. Arch wurde am 12. September im engsten Familienkreis bestattet.

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