Nach Sturz: Shane Byrne verklagte Streckeneigentümer
Shane Byrne bekam vor Gericht Recht
Wer zum Training auf eine Rennstrecke geht oder an einem Rennen teilnimmt, muss vorab einen Haftungsverzicht unterschreiben. So sichern sich die Verantwortlichen gegen etwaige Ansprüche ab, die Verunglückte nach einem Unfall geltend machen könnten. Selbst bei den Zuschauern ist so ein Vermerk im Kleingedruckten auf der Eintrittskarte zu finden. Das entbindet aber nicht von der Verantwortung, wie ein Gericht in Großbritannien nun festlegte.
Shane Byrne, sechsfacher Britischer Superbike-Meister, musste seine beeindruckende Karriere nach einem schweren Sturz am 17. Mai 2018 in Snetterton beenden. Der Engländer war damals mit 97 km/h von der Strecke abgekommen, sprang von seiner Ducati Panigale und krachte anschließend in die Reifenstapel. Der am 10. Dezember 48-Jährige zog sich mehrere Knochenbrüche und innere Verletzungen zu und zog später vor Gericht.
Byrne verklagte die Firma Motorsport Vision Racing, den Eigentümer des Snetterton-Circuits, und das Motorcycle Circuit Racing Control Board auf Schadenersatz, da die Streckensicherung seiner Ansicht nach nicht ausreichend gewesen sein soll.
Am 29. November 2024 gab Richter Peter Blair in seiner Urteilsverkündung Byrne Recht und hielt fest, dass die erlittenen Verletzungen durch die Kollision mit der Barriere «wesentlich verursacht» wurden und die Körperschaften dafür haftbar wären.
«Shakey», mit 85 Siegen der erfolgreichste Fahrer in der Geschichte der Britischen Superbike-Meisterschaft, war damals mit seinem Motorrad in eine Sicherheitsbarriere vom Typ D gekracht, die aus zusammengeschraubten Reifen bestand. Byrnes Rechtsanwalt Kiril Waite argumentierte, dass eine Barriere des Typs A, sogenannte Airfences, wie ein Stoßdämpfer gewirkt und in dieser Kurve hätten stehen müssen.
Die Gegenpartei sagte vor dem Obergericht, dass Byrnes Fahrweise die «wesentliche und tatsächliche Ursache» für den Unfall und der Schutz an besagter Stelle ausreichend gewesen sei.
Richter Blair bezeichnete es in seiner Urteilsverkündung als «fahrlässig», dass keine Barrieren des Typs A vorhanden waren. Byrne sei nicht der «Urheber seines eigenen Unglücks» und habe nicht «mitschuldig» gehandelt. Und weiter: «Nach Abwägung der Wahrscheinlichkeiten bin ich zu dem Schluss gekommen, dass [Byrne] keine schweren Verletzungen erlitten hat, als er von seinem Motorrad sprang. Der Aufprall auf die Barriere hat jedoch wesentlich dazu beigetragen, dass er sich Verletzungen zuzog.»
Die Höhe des an Byrne zu zahlenden Schadenersatzes wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.