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Wunder-Lenkung von Mercedes: DAS nur 2020 erlaubt

Von Vanessa Georgoulas
Lewis Hamilton war am zweiten Barcelona-Testtag mit der Wunder-Lenkung unterwegs

Lewis Hamilton war am zweiten Barcelona-Testtag mit der Wunder-Lenkung unterwegs

Die cleveren Mercedes-Ingenieure überraschten die Formel-1-Konkurrenz mit ihrer Wunder-Lenkung, die gemäss FIA legal ist. Im nächsten Jahr ist das DAS-System aber nicht mehr erlaubt.

Es ist das Gesprächsthema Nummer 1 im Fahrerlager am Circuit de Barcelona-Catalunya: Mercedes packte am zweiten Testtag ein neues Lenksystem aus, mit dem die Spur der Vorderräder verändert werden kann, indem der Fahrer das Lenkrad zu sich zieht oder von sich weg drückt. Einige Gegner zweifelten an der Legalität der innovativen Lösung, doch die Regelhüter des Automobilweltverbands FIA gaben vorab grünes Licht für die neue Wunder-Lenkung, deren genauer Nutzen unklar bleibt.

Die Mercedes-Verantwortlichen schweigen sich aus und die Konkurrenz rätselt, ob Mercedes durch die Spurveränderung die Temperatur der Reifen kontrolliert oder auch aerodynamische Gründe für die Wunder-Lenkung sprechen. Sicher ist: Die FIA interpretiert das «Dual Axis System», kurz DAS, nicht als aktive Aufhängung.

Der Blick ins diesjährige Reglement offenbart, dass nicht genau festgehalten wird, was der Fahrer mit der Lenkung machen darf. Vorgegeben ist einzig, dass der Fahrer die volle Kontrolle über die Lenkung haben muss, mit der die Position der Vorderräder gesteuert wird. Solange das System also mechanisch funktioniert, ist es legal.

Allerdings nur in diesem Jahr, denn im nächsten Jahr ändert sich der Wortlaut der entsprechenden Regeln. So gibt Artikel 10.5.2 des 2021er-Reglements sinngemäss vor, dass die Position der Vorderräder ausschliesslich mittels einer Rotationsbewegung des Lenkrades verändert werden darf. Ein Heranziehen und Wegdrücken oder auch eine Kippbewegung des Lenkrades sind somit nicht erlaubt.

Grundsätzlich haben die Formel-1-Verantwortlichen das Recht, jede Innovation nach einem Jahr Einsatz zu verbieten, sollte die F1-Kommission zum Schluss kommen, dass diese keinen besonderen Wert für den Sport darstellt oder zusätzliche Kosten verursacht. Letzteres verpflichtet das betroffene Team dazu, die neue Technologie am Ende der Saison in allen Einzelheiten offenzulegen.

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