Lotus vor Gericht: Dank Renault 70 Tage Aufschub
Genii-Capital-Chef Gérard Lopez freut sich: Renault kommt
Schon im Fahrerlager von Japan war herumgereicht worden: Wenn Lotus heute Montagmorgen in London vor den Obersten Gerichtshof tritt, wird es nicht zur Insolvenz des Rennstalls kommen – weil Renault dem Gericht darlegen würde, dass man das frühere Team zurückkaufe und die Schulden begleiche.
Heute morgen dann bestätigte der französische Konzern: «Renault und Gravity Motorsports, eine Tochtergesellschaft von Genii Capital, freuen sich mitzuteilen – eine Absichtserklärung ist unterzeichnet, wonach Renault einen Mehrheitsanteil am Lotus-Rennstall übernimmt. Diese Absichtserklärung ist der erste Schritt von Renault zu einem Renault-Formel-1-Team, das ab 2016 antreten soll und das 38 Jahre Engagement unserer Marke in der Motosport-Königsklasse fortsetzen wird. Die Renault-Gruppe und Gravity werden in den kommenden Wochen daran weiterarbeiten, diese Absicht in eine definitive Abwicklung umzusetzen, vorausgesetzt, sämtliche Bedingungen aller beteiligter Parteien werden erfüllt.»
Lotus stand wegen der Steuersache zum dritten Mal vor Richter Colin Birss: Die Steuerbehörde Ihrer Majestät hatte in London den Antrag gestellt, den Rennstall für zahlungsunfähig zu erklären. Es geht um rund 3,6 Millionen Euro ausstehender Zahlungen der so genannten direkten Steuern (Her Majesty's Revenue and Customs). Diese direkten Steuern werden unmittelbar beim Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen.
Lotus wäre der dritte Formel-1-Rennstall innerhalb gut eines Jahres gewesen, der in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht wäre. Wohin das führen kann, haben wir 2014 bei Caterham und Marussia gesehen – Caterham trat nach einer kurzen Pause noch beim WM-Finale von Abu Dhabi an, konnte aber letztlich nicht gerettet werden und wurde aufgelöst; Marussia wurde gerettet und tritt heute als Manor-Marussia wieder in der Formel 1 an.
Renault hat nun gemäss Informationen aus London dem Gericht dargelegen können, dass die Steuerschuld beglichen wird. Weil die Übernahme des Rennstalls Zeit braucht, hat das Gericht eine neue Frist angesetzt – bis zum 7. Dezember muss alles erledigt sein.