Frankreich: Vorfahren zwischen Kolonnen erlaubt
Geht doch: In Frankreich ist Motoradfahrern das Vorfahren zwischen Autokolonnen erlaubt - unter Bedingungen
Im europäischen Raum ist Frankreich das dritte Land, welches Motorradfahrern das Vorfahren zwischen langsamen oder stehenden Autokolonnen erlaubt. Österreich beschränkt dieses Recht auf stehende Kolonnen, die Niederlande erlauben es mit maximal 10 km/h Geschwindigkeitsdifferenz.
In den USA ist es in sechs Staaten erlaubt, unter anderem im bevölkerungsreichsten Kalifornien, in weiteren sieben ist es ohne explizite gesetzliche Regelung toleriert. Legalisierungsbestrebungen sind in neun Staaten im Gange.
Frankreich erlaubt nun dieses Vorfahren zwischen Autokolonnen für Motorräder und Dreiräder bis 1m Breite auf richtungsgetrennten Autobahnen und Strassen mit mindestens je zwei Fahrspuren in beide Richtungen. Zwischen den Kolonnen vorfahren dürfen Motorradfahrer nur, wenn der Autoverkehr mit weniger als 50 km/h fliesst. Zwischen stehenden Kolonnen darf mit maximal 30 km/h vorgefahren werden.
Erreicht hat dieses Zugeständnis an einen flüssigen Verkehr die Fédération Française des Motards en Colère (FFMC), übersetzt in etwa die Vereinigung der erzürnten Motorradfahrer. Ihre Initiative startete die FFMC vor 26 Jahren, vor 10 Jahren fanden erste Versuche statt. Dabei kam es zu keiner Häufung von Unfällen, aber zu einer Erhöhung der Kapazität bestehender Strassen und damit einer Verkürzung von Staus.
Die endgültige Legalisierung dessen, was alle machen, ermöglicht nun den Fahrschulen die Ausbildung dieser Praxis: Die Motorradneulinge lernen, dieses Recht rücksichtsvoll einzusetzen, den angehenden Autofahrern wird klargemacht, dass sie im Kolonnenverkehr die Spur nicht wechseln können ohne sich zu versichern, dass von hinten kein Motorradfahrer naht.