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MZ-Insolvenz: Gerichtstermin am Dienstag

Von Sharleena Wirsing
Der frühere MZ-Geschäftsführer Martin Wimmer

Der frühere MZ-Geschäftsführer Martin Wimmer

Am Dienstag verhandelt das Landgericht München über die MZ-Insolvenz. Der frühere Geschäftsführer Martin Wimmer hatte eine Schadenersatzklage gegen die Merkur-Bank KGaA eingereicht. Es geht um 40 Millionen Euro.

Martin Wimmer, der frühere Geschäftsführer der insolventen Motorenwerke Zschopau GmbH und MZ Racing, hatte am 20. Juni über seine Frankfurter Anwaltskanzlei beim Landgericht München Schadenersatzklage gegen die Merkur-Bank KGaA eingereicht. Am kommenden Dienstag, den 13. August 2013, wird in der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Kontroverse um die Insolvenz des sächsischen Fahrzeugherstellers ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. An diesem Tag verhandelt das Landgericht München I bei einem öffentlichen Gerichtstermin ab neun Uhr im Sitzungssaal 28 in der Prielmayerstraße 28 über mehrere Aspekte der MZ-Insolvenz.

Der ehemalige Rennfahrer und MZ-Geschäftsführer Martin Wimmer und weitere MZ-Gesellschafter fordern von der ehemaligen MZ-Hausbank, der Münchner Merkur Bank KGaA, Schadensersatz in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro. «Der Streitwert allein für meine Teilansprüche liegt bei 1,7 Millionen Euro», sagt Martin Wimmer. Insgesamt gehe es um 40 Millionen Euro aus den Ansprüchen aller Gesellschafter zusammen. Dies scheint jedoch ein theoretischer Wert zu sein, wenn man die Umsätze, die überschaubare Produktpalette und die Erfolgsaussichten des Unternehmens bedenkt. Wimmers rechtlicher Schritt gegen die Merkur Bank war eine Reaktion auf deren Versuch, ihn und den Hauptgesellschafter der MZ GmbH zur Zahlung auf Bürgschaften in Millionenhöhe zu zwingen.

Bei dem Gerichtstermin am Dienstag sollen die Umstände der Insolvenz geklärt werden und, ob die Zahlungsunfähigkeit der Motorenwerke Zschopau GmbH durch die beklagte Bank grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt wurde. Sollte das Gericht eine Schuld der Merkur Bank an der MZ-Insolvenz feststellen, muss darüber entschieden werden, ob sie gegenüber Wimmer und den anderen Gesellschaftern schadensersatzpflichtig ist.


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