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Verhandlung gegen Ex-MZ-Chef Martin Wimmer beginnt!

Von Sharleena Wirsing
Der ehemalige MZ-Geschäftsführer Martin Wimmer

Der ehemalige MZ-Geschäftsführer Martin Wimmer

Der dreifache 250-ccm-GP-Sieger und ehemalige MZ-Chef Martin Wimmer steht bald in Chemnitz vor Gericht. Müssen ehemalige MZ-Mitarbeiter vor Jahren gezahlte Gehälter zurückgeben?

Am kommenden Donnerstag, dem 27. März 2014, wird vor dem Amtsgericht Chemnitz die Verhandlung gegen Martin Wimmer eröffnet. Dem ehemaligen Geschäftsführer der Motorenwerke Zschopau GmbH und Ex-Grand-Prix-Rennfahrer wird vom Staatsanwalt unter Anderem Insolvenzverschleppung sowie ungenügende Buchhaltung vorgeworfen. Der 56-jährige Wimmer weist diese Anschuldigungen als falsch zurück und lässt sich vor Gericht von drei Anwälten vertreten.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage hauptsächlich auf die Darstellung des Anwalts Christoph Junker von der Kanzlei Junker Bartelheimer, der vom Amtsgericht Chemnitz als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, nachdem Geschäftsführer Martin Wimmer Anfang September 2012 die Zahlungsunfähigkeit der MZ GmbH angezeigt hatte.

Hintergrund der Insolvenz ist unter anderem die kurzfristige Rücknahme eines Kreditangebotes seitens der Münchner Merkur Bank, die zu diesem Zeitpunkt Hausbank der MZ GmbH war. Wie das Verhalten der Merkur Bank in diesem Zusammenhang zu bewerten ist, wird derzeit in einem Verfahren vor dem Landgericht München I geklärt.

Sollte Wimmer vom Amtsgericht Chemnitz wegen einer Insolvenzverschleppung, die er bestreitet, verurteilt werden, hätte dies für ihn erhebliche Konsequenzen. Doch nicht nur ihm droht Unheil: Der Freistaat Sachsen übernahm im August 2011 eine Landesbürgschaft gegenüber der Bank. Sollte das Land zur Zahlung aus dieser Bürgschaft verpflichtet werden, könnte dies die sächsische Staatskasse sehr viel kosten. Betroffen wären unter Umständen auch ehemalige Mitarbeiter und Lieferanten der MZ GmbH: Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das Amtsgericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit feststellt, könnte der Insolvenzverwalter die nach diesem Zeitpunkt bezahlten Löhne und Gehälter sowie Rechnungsbeträge zurückfordern, die an Lieferanten gezahlt wurden.

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