Valencia: Die Entscheidungen der GP-Commission
Für die MotoGP-Klasse gelten 2017 einige neue Vorschriften
Die Grand Prix-Commission bestehend aus Carmelo Ezpeleta (Dorna-CEO), Ignacio Verneda (FIM-CEO), Herve Poncharal (IRTA) und Takanao Tsubouchi (MSMA) in Anwesenheit von Javier Alonso (Dorna) und Mike Trimby (IRTA) beschlossen in einem Treffen am 12. November 2016 in Valencia Neuerungen für die MotoGP-Saison 2017.
MotoGP-Sensoren
Der erste Beschluss betrifft die Sensoren an den MotoGP-Bikes. Aktuell können die Teams der MotoGP-Klasse in allen freien Trainings und im Warm-up nicht homologierte Sensoren nutzen. Allerdings entscheidet die kombinierte Zeitenliste der ersten drei freien Trainings über den direkten Einzug in das Qualifying 2. Aus diesem Grund werden nicht homologierte Sensoren in Zukunft nur noch in FP4 und im Warm-up erlaubt sein.
Aerodynamische Evolution in der MotoGP-Klasse
Beim letzten Meeting der Grand Prix Commission in Motegi wurde bereits beschlossen, dass Anzahl von Upgrades limitiert wird, die ein Hersteller am Design der Rahmen oder des vorderen Schutzblechs in einer Saison vornehmen dürfen. Nun wurde einstimmig beschlossen, dass die Hersteller, die ihre erste MotoGP-Saison bestreiten, wie 2017 KTM, von dieser Beschränkung ausgenommen sind und uneingeschränkt Änderungen vornehmen dürfen, die aber natürlich dem Reglement entsprechen müssen. Winglets sind ab der Saison 2017 verboten.
Reifendruck in der MotoGP-Klasse
Teams und Fahrer müssen bereits jetzt bestimmte Parameter für die Reifennutzung einhalten, die zusammen mit dem Reifenlieferanten festgelegt wurde. Eine neue Vorschrift besagt nun, dass das Benutzen jeglicher Geräte am Rad, um den Reifendruck zu kontrollieren oder anzupassen, während sie auf der Strecke sind, verboten sind.
Aus dem Reifenplatzer von Loris Baz beim Sepang-Test vor dem Saisonstart 2016 und seinem Sturz bei 290 km/h wurden Konsequenzen gezogen. Michelin vermutete, dass das Avintia-Team das vorgeschriebene Limit von 1,5 bar bei den Hinterreifen unterschritten hatte, der Reifen überhitzte und deshalb platzte. Daher wurden die bestehenden Regularien bereits im Februar verschärft, der Technische Leiter und seine Mannschaft dürfen nun zusammen mit den Ingenieuren des offiziellen Reifenlieferanten Michelin prüfen, dass der Mindest-Reifendruck eingehalten wird.
Sicherheitslichter
Für den Fahrer ist es nicht länger erforderlich, die Sicherheitslichter zu bedienen, während sie auf dem Motorrad sitzen. Das wird von nun an von der Elektronik der Maschine übernommen.
Maschinen für Trainings zur «track familiarisation»
Früher nutzten die Fahrer Straßenmaschinen, um zu trainieren und sich mit der Strecke vertraut zu machen, welche den gleichen Hubraum hatten, wie sie auch in der jeweiligen Klasse des Fahrers eingesetzt wurden. Dabei mussten die Details der Maschine an den technischen Direktor übermittelt werden, damit dieser die Maschine für Trainingszwecke freigibt. Um diesen Aufwand zu vermindern, wird es nun eine Liste von erlaubten Änderungen am Motorrad geben, die in das Reglement integriert wird. Somit wird allgemein festgelegt, welche Teile an den Maschinen verändert werden dürfen.
Moto3-Chassis
Aufgrund bestimmter Einschränkungen bei Upgrades von Performance-Teilen und der Nutzung von Sensoren 2017, dürfen die Moto3-Teams ihre 2016er-Chassis auch 2017 verwenden.
Motoren
Das Reglement wurde umformuliert und besagt nun, dass die GP-Maschinen nur von einem internen Verbrennungsmotor angetrieben werden dürfen.
Unterbrochene Rennen und Neustarts
Die Regeln besagen bereits, dass ein Fahrer, der in der Ergebnisliste eines Rennen gewertet werden will – ob unterbrochen oder nicht – sein Motorrad innerhalb von fünf Minuten nach dem Zeigen der schwarz-weiß-karierten oder der roten Flagge in die Boxengasse fahren oder schieben muss. Dies gilt nun ebenfalls, wenn ein Rennen bereits nach drei gefahrenen Runden unterbrochen wird, um für den zweiten Rennteil gewertet zu werden.
Neustart von Rennen – Strafen
Jegliche Strafen auf Startpositionen, die ein Fahrer vor dem ersten Rennen bekommen hat, wie zum Beispiel das Zurückversetzen von Positionen oder Starten aus der Boxengasse, werden nicht bei einem erneut gestarteten Rennen angewendet, außer der erste Teil des Rennens bestand aus weniger als drei Runden. In diesem Fall gilt die Strafe auch beim Neustart.
Sicherheit in der Boxengasse
Beim Treffen der Grand Prix-Commission in Brünn wurde bereits entschieden, dass die Anzahl der Mechaniker, die bei einem Flag-to-Flag-Rennen in der Boxengasse arbeiten dürfen, beschränkt wird und, dass diese Mechaniker Sturzhelme tragen müssen. Diese Vorschrift wurde nun auf die beiden Sessions der MotoGP-Klasse in beiden Qualifying-Sessions (Q1 und Q2) ausgedehnt. Grund für diese Regelung: In Argentinien war Aprilia-Pilot Alvaró Bautista mit einem seiner Mechaniker kollidiert, als er zum Bikewechsel an die Box kam.
Offizieller Sprit-Lieferant für die Moto3- und Moto2-Klasse
Die GP-Commission hat die Wiederbenennung von Total/Elf als offiziellen Sprit-Lieferanten für die Klassen Moto3 und Moto2 von 2017 bis 2019 genehmigt.