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Entscheidung im Fall Márquez: Penalty annulliert

Von Nora Lantschner
Marc Márquez

Marc Márquez

Noch teilte Honda nicht mit, ob Marc Márquez am Wochenende in Le Mans sein Comeback geben wird. Fix ist aber: Den Long-Lap-Penalty aus Portimão muss er nicht mehr verbüßen.

Marc Márquez räumte in Portimão am 26. März in der dritten Kurve der dritten Rennrunde Miguel Oliveira ab und bekam deshalb vom FIM MotoGP Stewards Panel einen doppelten Long-Lap-Penalty aufgebrummt. Die Formulierung bezog sich in der offiziellen Mitteilung allerdings ausdrücklich auf das MotoGP-Rennen beim Argentinien-GP am 2. April.

Weil der achtfache Weltmeister aber aufgrund einer Daumenverletzung für Las Termas für nicht fahrtauglich erklärt wurde, sah sich die FIM am 28. März zu einer Klarstellung gezwungen: Márquez müsse die Strafe bei seinem nächsten Antreten in einem Rennen am Sonntag verbüßen. Der Formfehler schien behoben, aber daraufhin legte HRC Einspruch ein.

Die FIM Appeal Stewards entschieden in der Folge unter Berücksichtig der Umstände und der legalen Fragen am 29. März, die Angelegenheit an den «MotoGP Court of Appeal» weiterzugeben, um eine adäquate Lösung des Falls zu finden.

Dieses FIM-Berufungsgericht setzte die Strafe zunächst bis zur Urteilsfindung aus, am Dienstagabend teilte der Motorrad-Weltverband aber mit: Der Penalty wurde annulliert.

Denn der «MotoGP Court of Appeal» kam zum Schluss, dass der doppelte Long-Lap-Penalty, den Marc Marquez vom FIM MotoGP Stewards Panel in Portugal am 26. März 2023 auferlegt bekommen hatte, «durch die Nichtteilnahme des Fahrers am MotoGP-Rennen von Argentinien 2023 abgehandelt wurde».

In der Urteilsbegründung verweisen die FIM-Richter unter anderem darauf, dass das FIM MotoGP Stewards Panel dem Fahrer beim Treffen am 26. März mündlich bestätigt habe, dass die Strafe auch in dem Fall, dass der Fahrer am genannten Rennen nicht teilnehmen würde, als verbüßt gelten würde.

Außerdem wird festgehalten, dass die ursprüngliche Formulierung der Strafe («Original Sanction») vom 26. März in Bezug auf den Inhalt klar formuliert war und den Zeitpunkt und Ort für den Vollzug der Sanktion festlegte.

Weil in der anschließenden Klarstellung nicht nur etwaige Tipp- oder technische Fehler berichtigt wurden, sondern de facto substanzieller Inhalt revidiert wurde, werde damit das Prinzip der Unveränderlichkeit einer finalen Entscheidung verletzt.

Die ursprüngliche Sanktion würde ohne berechtigte Gründe auf irreguläre und falsche Weise abgeändert werden. Deshalb müsse die Strafe annulliert werden, so das Urteil.

Der achtfache Weltmeister geht somit ohne weitere Sanktion in das nächste Rennen, das er bestreiten kann.

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