Corona: Ermahnung für Ferrari und Red Bull Racing
Sebastian Vettel, hier mit Maske
Formel-1-Rennleiter Michael Masi hat vor dem Österreich-GP über die gewaltigen Sicherheitsvorkehrungen am Red Bull Ring gegen den Coronavirus gesprochen. «Gegen aussen könnte der Eindruck entstehen, dass wir überreagieren. Das fällt vielleicht gerade hier in Österreich auf, wo sich die Corona-Situation gemessen an anderen Ländern beruhigt hat. Aber wir tragen eine grosse Verantwortung. Wir wollen das Signal senden, dass wir mit höchstem Sicherheitsstandard arbeiten. Denn wenn etwas passieren würde, zeigt jeder mit dem Finger auf uns.»
Über einen Zeitraum von sieben Tagen wurden 4032 Nasenabstriche gemacht, bislang sind alle Formel-1-Fachkräfte gesund. Damit dies auch so bleibt, müssen sich alle an die strengen Vorschriften halten, mit den grundsätzlichen Punkten, die wir alle schon kennen – zwei Meter Abstand halten, Maske tragen, regelmässig Hände gründlich waschen und desinfizieren, sich nicht ins Gesicht greifen, schon gar nicht in Mund, Nase und Augen, aufs Händeschütteln verzichten, in ein Wegwerftuch oder in die Ellenbeuge niesen und husten.
Genau ums Masketragen und den Abstand ging es in einer Szene im Fahrerlager: Fotos und Videobilder geisterten durch die sozialen Netzwerke, die Sebastian Vettel bei einem Höflichkeitsbesuch im Bereich von Red Bull Racing zeigten.
Den Usern fiel sofort auf, dass Sebastian Vettel, RBR-Teamchef Christian Horner und Red Bull-Rennberater Dr. Helmut Marko keine Maske trugen. War Masketragen nicht Pflicht? Und sollten die Team-Mitglieder nicht nur unter sich bleiben?
Die Manager der beiden Rennställe erhielten ein freundliches Schreiben der FIA – mit der Ermahnung, sich bitteschön an die ganzen Protokolle zu halten.
Die FIA hatte in den Richtlinien für Motorsport-Veranstaltungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie festgehalten: «Niemand ist dazu gezwungen, sich an die Massnahmen gegen Covid-19 zu halten. Und die FIA wird keine Strafen verhängen gegen jemanden, der diesen Verhaltensvorschriften nicht nachkommt. Die FIA behält sich allerdings das Recht vor, eine solche Person nicht zu einer Veranstaltung zuzulassen.»