Formel 1: Abschied in der Unterhose

Rennkommissare: Kein neuer Ansatz in Silverstone

Von Agnes Carlier
Formel-1-Renndirektor Michael Masi

Formel-1-Renndirektor Michael Masi

Obwohl der 10. WM-Lauf jede Menge Action bot, wurden während des Rennens kaum Strafen ausgesprochen. F1-Renndirektor Michael Masi beteuert, dass in Silverstone nach den üblichen Massstäben geurteilt wurde.

In Österreich berieten sich die Regelhüter noch knapp drei Stunden, weil sich Charles Leclerc und Max Verstappen einen beherzten Spitzenkampf geliefert hatten. Auch auf dem Silverstone Circuit duellierten sich der Red Bull Racing-Star und das Ferrari-Talent – diesmal sogar über 25 Runden. Und die Beiden waren nicht die Einzigen, die mit einem Zweikampf zur Unterhaltung beitrugen.

Auch die beiden Mercedes-Teamkollegen Valtteri Bottas und Lewis Hamilton sowie Daniel Ricciardo und Lando Norris sorgten in den 52 Rennrunden für viel Spannung und Jubel auf den gut gefüllten Zuschauerrängen. Dennoch hatten die Regelhüter diesmal weniger zu tun – was viele Zuschauer und Fahrerlager-Dauergäste nach dem Rennen bejubelten. Schliesslich war nach der umstrittenen Kanada-Strafe gegen Sebastian Vettel, die dem Ferrari-Star in Montreal den Sieg gekostet hatte, viel über die Regeln der Königsklasse und deren strickte Auslegung geklagt worden.

Dennoch beteuert Formel-1-Renndirektor Michael Masi, dass wie immer in diesem Jahr nach dem Motto «Lasst sie fahren» geurteilt wurde. «Es liegt auch etwas an der Streckencharakteristik, dass wir einige Rad-an-Rad-Duelle erlebt haben. Es war aber nichts, was wir zuvor nicht schon erlebt hatten. Und dabei wurde nach den gleichen Massstäbe wie schon zuvor geurteilt.»

Für Formel-1-Veteran und TV-Experte Martin Brundle steht fest, dass wir bald wieder mehr Strafen erleben werden. Der Brite hält in seiner Kolumne auf «Sky Sports F1» fest: «Österreich und Silverstone haben sich einfach nur richtig angefühlt. Leider werden sich die Fahrer nun immer mehr Freiheiten nehmen, sodass die Stewards sie wieder etwas zurückpfeifen müssen. Das ist auch in Ordnung, man muss nur die Vernunft walten lassen und im Zweifel für den Angeklagten urteilen.»

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