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Vijay Mallya (Force India): Schicksalstag 4. Dezember

Von Mathias Brunner
Vijay Mallya bei der Präsentation des Force India im vergangenen Winter

Vijay Mallya bei der Präsentation des Force India im vergangenen Winter

​Das Amtsgericht Westminster verfügt: Am 4. Dezember findet die Anhörung darüber statt, ob der in zahlreiche Prozesse verwickelte Force-India-Mitbesitzer Vijay Mallya nach Indien ausgeliefert werden soll.

Einmal mehr stand der Unternehmer Vijay Mallya (61) in England vor Gericht. Der Force-India-Mitbesitzer hat versucht, die Anhörung zum Fall seiner Auslieferung nach Indien auf 2018 verschieben zu lassen. Die Rechtsvertreter von Mallya argumentierten, die Verteidigung habe hunderte von Dokumenten zur Verfügung, die es ebenfalls zu prüfen gelte, und das erfordere nun mal mehr Zeit. Richterin Emma Louise Arbuthnot vom Amtsgericht Westminster hat das abgelehnt und die Anhörung auf 4. Dezember festgelegt.

Worum geht es?

Der Oberste Gerichtshof von Indien hat im vergangenen Mai geurteilt, der Unternehmer Vijay Mallya habe eine Anweisung des Gerichts missachtet. Ihm war verboten worden, 40 Millionen Dollar aus einer Abfindung des Getränkekonzerns Diageo an seine Kinder zu überweisen. Stattdessen hätte das Geld gemäss Anordnung des Gerichts zum Abbau des Mallya-Schuldenbergs verwendet werden müssen.

Mehr als ein Jahr hatte das Kräftemessen zwischen dem Diageo-Konzern und Mallya im Ringen um die Kontrolle über die milliardenschwere «United Breweries Group» gedauert. Schliesslich zog sich Mallya aus der Führungsriege zurück. Diageo musste ihm für seinen Rückzug 75 Millionen Dollar bezahlen. Was Mallya noch viel wichtiger war: Der Konzern verzichtete darauf, dem 61jährigen Inder finanzielle Unregelmässigkeiten, die bei internen Untersuchungen angeblich aufgetaucht waren, weiter zu verfolgen. Mallya selbst zeigte sich zufrieden. Das Erbe seiner Kinder sei gesichert, ausserdem plane er ohnehin, seine Zukunft in England zu verbringen.

Nachdem eine Gruppe von 17 Banken (mit der «State Bank of India» als Anführer) das Höchste Gericht von Neu-Delhi gebeten hatte, den indischen Unternehmer Vijay Mallya verhaften zu lassen und seinen Reisepass sicherzustellen, musste General-Staatsanwalt Mukul Rohatgi kurz darauf zugeben – leider zu spät, der Unternehmer hatte das Land bereits anfangs März verlassen. Und zwar komplett legal. Die Entrüstung unter den Gläubigern war gross: Wie konnte es passieren, dass man sich den Mitbesitzer des Force-India-Rennstalls durch die Lappen gehen liess? Finanzminister Arun Jaitley in der Zeitung «The Hindu»: «Die Banken hätten viel früher bei den Behörden vorstellig werden müssen, um zu ihrem Geld zu kommen.»

Mallya hatte sich für seine Kingfisher-Airline sehr viel Geld geliehen, die Rede ist von einer Milliarde Euro. Es ist also kein Wunder, dass die Bank Ansprüche beispielsweise auf jene Abfindung Mallyas erhebt, die ihm seitens Diageo zugesprochen worden ist.

Vijay Mallya: Ohne Reisepass in England

Am 18. April 2017 stellte sich Mallya in England, der Druck war ihm offenbar zu gross geworden. Der Haftrichter des Amtsgerichts Westminster legte eine Kaution in Höhe von 650.000 Pfund fest (773.000 Euro), die Mallya bezahlte. Der Force-India-Mitbesitzer ist heute deshalb auf freiem Fuss, weil er das Land ohnehin nicht verlassen kann: kein Reisepass.

Mallya gibt zwar zu, dass er verschiedenen Banken einen Betrag im Bereich von umgerechnet 710 Millionen Euro schulde, aber er beteuert bis heute, er habe nichts falsch gemacht und werde für seine Schulden geradestehen. Wie er das genau machen will, hat er nie thematisiert.

Am 8. Februar 2017 ist aus Indien offiziell ein Auslieferungsantrag eingegangen. Seither liegt der Ball beim britischen Innenministerium. Bis zum 4. Dezember.

Sollte Mallya zurück nach Indien reisen müssen, erwartet ihn eine ganze Serie von Prozessen, Kern ist der Konkurs seiner früheren Fluggesellschaft Kingfisher 2012. Die Altlasten dieser Milliardenpleite sind bis heute nicht aufgeräumt. Aber es geht nicht nur um Schulden, es geht auch um den Vorwurf des Betrugs und der Geldwäscherei.

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