Sebastian Vettel: Nur Verwarnung, 25.000 Euro Strafe
Sebastian Vettel auf der Waage
Sebastian Vettel kann seinen zweiten Startplatz zum Grossen Preis von Brasilien behalten! Die FIA-Rennkommissare Tim Mayer (USA), Silvia Bellot (Spanien), Emanuele Pirro (Italien) und Felipe Giaffone (Brasilien) lassen den vierfachen Champion nach einem Fehlverhalten im Qualifying mit einer Verwarnung und einer Strafe von 25.000 Euro davonkommen.
Das hätte ins Auge gehen können: Zuerst musste sich Vettel beim Duell mit Mercedes-Fahrer Lewis Hamilton um 93 Tausendstelsekunden geschlagen geben, dann baten ihn die Rennkommissare zum Gespräch. Sie wollten sich anhören, was um alles in der Welt Vettel sich gedacht hat, als er sich im Qualifying wie ein Strassenrüpel benahm. Zunächst regte sich der vierfache Weltmeister darüber auf, dass er zur Waage abbiegen muss, dort fuhr er ein Verkehrshütchen über den Haufen, rumpelte dann auf die Waage, die Zeit eilte, denn Regen kam, Vettel wollte so schnell als möglich zurück zu seiner Box, beim Wegfahren beschädigte er die Waage.
Vettel verteidigte sich anschliessend: «Vielleicht wäre es besser, wenn ich nichts dazu sage. Wenn sich die Verhältnisse wie heute zu ändern beginnen, mit einsetzendem Regen, dann sollte kein Fahrer auf die Waage gebeten werden. Das ist unfair. Ich wollte, dass sie sich beeilen.»
Nur interessiert es niemanden bei der FIA, ob nun ein Fahrer in Eile ist oder nicht. Fahrzeuge, die auf die Waage müssen, werden nach einem Zufallsprinzip ausgesucht, und das richtet sich weder nach den meteorologischen Bedingungen noch nach Sonderwünschen von Weltmeistern.
Im Sportgesetz ist unter Artikel 29.1. genau verankert, wie sich Fahrer verhalten müssen, wenn der Wagen gewogen wird. Ferner finden wir im Sportkodex unter Artikel 12.1.1. den Passus, dass ich die Fahrer an die Instruktionen der Offiziellen zu halten haben. Der Bussenkatalog reicht in solchen Fällen von Verwarnungen über Strafversetzungen bis zum Ausschluss vom Training.
In der Urteilsbegründung von Tim Mayer (USA), Silvia Bellot (Spanien), Emanuele Pirro (Italien) und Felipe Giaffone (Brasilien) heisst es nun: «Wir haben uns Videomaterial angeschaut, dazu Daten von Ferrari, und wir haben uns angehört, was Sebastian Vettel zu sagen hat. Obschon das zunächst anders ausgesehen hatte, hat Vettel den Motor seines Wagens abgestellt, wenn auch nicht zur üblichen Zeit. Ein Gewicht konnte ermitteln werden. Damit sind die Vorgaben beim Prozedere mit der Waage grundsätzlich erfüllt, und die Kommissare erkennen keinen Regelverstoss.»
«Dennoch geben die Offiziellen den Fahrern Anweisungen, um nicht nur einen reibungslosen Ablauf des Wiegens zu gewährleisten, sondern auch der Sicherheit Genüge zu tun und die Waage vor Beschädigungen zu schützen. Die Offiziellen haben festgestellt, dass Vettel seinen Motor nicht zum geforderten Zeitpunkt ausgeschaltet hat. Er hat einen Verkehrshut umgefahren, der dort aufgestellt war, um Piloten am Befahren der Waage zu hindern. Vettel erhielt dann ein Zeichen, dass er den Fuss auf der Bremse lassen soll. Dabei stand der betreffende Offizielle vor dem Wagen. Vettel ist jedoch von der Bremse gegangen, und obwohl er den Offiziellen nicht berührt hat, war der doch gezwungen, zur Seite zu treten. Dann erst hat Vettel den Motor abgestellt.»
«Nachdem das Gewicht ermittelt war, wartete Vettel nicht, bis ihn die Offiziellen von der Waage schieben. Wir akzeptieren, dass es sich hier um ein Missverständnis gehandelt haben könnte, aber Vettel startete dann den Motor und fuhr selber von der Waage, was wenig ratsam ist, weil dies das empfindliche Gerät beschädigen kann, was prompt geschah. Niemand wurde verletzt, als die Wiege-Elemente nach hinten wegflogen. Die Kommissare sind zwar nicht der Ansicht, dass Vettel auf rücksichtslose Weise losfuhr, dennoch ist der ganze Ablauf deshalb so genau vorgeschrieben, um Menschen und Geräte zu schützen.»
«Wir sind der Ansicht, dass Vettel die Anweisungen der Offiziellen missachtet und damit die Sicherheit gefährdet hat. Daher eine Verwarnung und die Strafe von 25.000 Euro. Die Bewerber haben das Recht, diese Strafe anzufechten.»