Nach FIA-Urteil: Wieso Renault auf Rekurs verzichtet
Die FIA hat Renault bestraft
Das Hammer-Urteil aus Genf: Renault ist die Ränge 6 (Daniel Ricciardo) und 10 (Nico Hülkenberg) aus dem Grossen Preis von Japan los: Die Regelhüter des Autoverbands FIA haben die Wagen des Australiers und des Emmerichers disqualifiziert, wegen Verwendung einer illegalen Fahrhilfe.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte Renault-Gegner Racing Point. Der Rennstall aus Silverstone hatte in Japan einen zwölfseitigen Protest eingereicht. Sie vermuteten, dass die Franzosen mit einer automatischen Bremsbalance-Verstellung unterwegs sei. Gemäss FIA-Regeln hatte Renault bis Donnerstag 10.00 Uhr Lokalzeit in Mexiko (17.00 in Europa) Zeit, gegen diese Disqualifikation in Berufung zu gehen. Nun gibt Renault bekannt: Darauf wird verzichtet.
Renault teilt mit: «Wir bedauern die Entscheidung der Rennkommissare und ganz besonders die Härte der Strafe. Unserer Ansicht nach steht sie in keinem Verhältnis zum Vorteil für unsere Fahrer; vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass die FIA selber bestätigt hat, unser System sei aus technischer Sicht legal.»
«Da wird aber keine weiteren Argumente vorbringen können, welche uns weiter entlasten würden, wollen wir keine Zeit und Anstrengungen verschwenden, unser Anliegen vor einem Berufungsgericht neu darzulegen. Aus diesem Grund wird auf ein Rekurs verzichtet.»
Die Verteidigung konnte die FIA offenbar nicht überzeugen. Als wichtigste Essenz wird erklärt: «Dieses System verletzt Artikel. 27.1 des sportlichen Reglements, wonach ein Fahrer seinen Wagen ‘alleine und ohne fremde Hilfe bewegen muss’.»
Vertiefend teilt die FIA mit: «Die Software zur Kontrolle der Hinterradbremse von Renault arbeitet gemäss entsprechenden Vorgaben in den Artikeln 11.1.3 und 11.1.4 der technischen Regeln. Das System arbeitet nicht nach einer Programmierung, die von der Position des Wagens auf der Strecke abhängt, wie es unterstellt worden ist.»
«Die Renault-Fahrer benutzten Knöpfe am Lenkrad zur Verstellung der Bremsbalance, gemäss Artikel 8.6.3 der technischen Regeln. Vor diesem Hintergrund bricht das von Renault verwendete System keine technischen Regeln, nutzt aber auf einfallsreiche, neuartige Weise gewisse Doppeldeutigkeiten des Reglements.»
«Letztlich wird auf diese Weise die Bremsbalanceverstellung als unerlaubte Fahrhilfe missbraucht, weil der Fahrer gewisse Einstellungen nicht mehr selber vornehmen muss. Daher wird es als illegal eingestuft.»