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Ferrari-Veto gegen neue Motoren: Rechtlich dünnes Eis

Kolumne von Joe Saward
FIA contra Ferrari

FIA contra Ferrari

​Die einen behaupten: Ferrari könne dank Vetorecht die Einführung neuer Motoren ab 2017 blockieren. Andere sagen: Dazu gebe es keine rechliche Grundlage. Wer hat nun Recht?

Heute Dienstag kursiert im Internet: Ferrari könne von seinem Vetorecht in der Formel 1 gar keinen Gebrauch machen, um die Einführung eines Billig-Turbo ab 2017 zu blockieren – sofern dieser Motor es denn über die Konzeptphase hinausschaffen sollte. Das Vetorecht komme deshalb nicht zum Tragen, weil Ferrari nicht argumentieren könne, ein unabhängiger Motorhersteller sei gegen die Interessen von Ferrari.

Dieses Argument halte ich für sehr zweifelhaft. Denn erstens ist die genaue Wortwahl in Sachen Vetorecht aus dem Concorde-Abkommen von 2013 allgemein wenig bekannt. Die entsprechende Klausel heisst «Ferrari Protection Right» (ein Recht zum Schutze von Ferrari), und das garantiert Ferrari ein Vetorecht für Fälle, «in Bezug auf die Einführung oder Änderungen jeder technischen und sportlichen Regel – mit Ausnahme von Bedürfnissen, welche die Sicherheit angehen».

Das Vetorecht von Ferrari ist jedoch Einschränkungen unterworfen, nicht nur in Sachen Sicherheit. So darf Ferrari davon nicht Gebrauch machen, wenn es «den traditionellen Werten der Formel-1-WM und/oder dem Image des Automobilverbands FIA abträglich» wäre. Und: «Ferrari muss in vernünftiger Art und Weise berücksichtigen, dass neue Regeln höchstwahrscheinlich einen markanten Einfluss auf ihre rechtmässigen Interessen haben.»

Das sind nun etwas gar verschwommene Formulierungen im rechtlichen Sinne, und während FIA-Präsidnet Jean Todt gewiss denkt, er kann sie auf seine Weise auslegen, so könnte Ferrari leicht gegenteilig argumentieren. Wie soll das alles rechtlich geklärt werden?

Sollten sich FIA und Ferrari nicht einig werden, dann ist ein Gang vors Schiedsgericht wohl unvermeidlich, das ist ein Prozess, der Monate dauern kann und der kaum abgeschlossen sein dürfte, bevor die Bewerbungsfrist für mögliche Motorenbauer dieser 2017er Triebwerke begonnen worden ist. Immerhin braucht ein solcher Hersteller eine gewisse Vorlaufzeit, um die Aggregate zu entwickeln und zu bauen.

Entscheidend würde sein: Was bedeuten «in vernünftiger Art und Weise berücksichtigen», was «ein markanter Einfluss», was «die rechtmässigen Interessen»? Solche Begriffe sind schwierig zu definieren.

Auf der anderen Seite scheint es mir logisch zu behaupten: Eine Formel, um zwei Motoren ungefähr gleich konkurrenzfähig zu machen, das widerspricht den Interessen aller derzeit in der Formel 1 vertretenden Motorhersteller. Einen neuen Motor aufs gleiche Niveau zu heben wie die bestehenden, das wäre ein unfairer Vorteil.

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