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Niki Lauda und Airline NIKI: Neuer Rettungsversuch

Von Otto Zuber
Niki Lauda

Niki Lauda

​Der dreifache Formel-1-Champion Niki Lauda unternimmt einen weiteren Versuch, seine frühere Airline NIKI zurückzukaufen. Denn das Insolvenzverfahren für NIKI muss in Österreich stattfinden.

Ende Dezember schien klar: Der dreifache Formel-1-Champion und Flugunternehmer Niki Lauda (68) wird die von ihm 2003 gegründete, zahlungsunfähige Airline NIKI nicht übernehmen können. Der Wiener gab damals zu: «Ich sbin aus dem Rennen. Ich wollte NIKI und die Jobs in Österreich erhalten.» Wenn jetzt ins Ausland verkauft werde, an die spanische Billigfluggesellschaft Vueling, dann komme das der kompletten Zerschlagung der NIKI gleich. Vueling ist ein Tochterunternehmen der International Airlines Group (IAG), zu der auch Iberia und British Airways gehören.

Von den ursprünglich vier interessierten Parteien (Niki Lauda, Thomas Cook, TUI und die IAG) war nur nur noch eine übrig geblieben – IAG.

Aber inzwischen ist alles anders.

Am 13. Januar 2018 ist in Österreich ein zweites Insolvenzverfahren für NIKI eröffnet worden, in Korneuburg bei Wien. Nun haben Interessenten Zeit bis zum 19. Januar, ein neues Angebot vorzulegen.

Mit dem Insolvenzverfahren in Österreich kommt die Justiz der Forderung des heimischen Fluggastportals FairPlane nach, das sich von einem Konkursverfahren in Österreich bessere Chancen ausrechnet, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchzusetzen. Nach dem ursprünglichen Insolvenzantrag in Deutschland solle mit dem Sekundär-Insolvenzverfahren in Österreich der Verkauf an den Luftfahrtkonzern IAG abgesichert werden, so ein Sprecher von Insolvenzverwalter Lucas Flöther.

Tage zuvor hatte das Berliner Landgericht in der Causa dem FairPlane-Antrag stattgegeben und entschieden, das Insolvenzverfahren müsse in Österreich stattfinden. Das Berliner Gericht begründete das am Montag damit, dass nicht nur NIKI, sondern auch die für die Fluglinie zuständige Aufsichtsbehörde ihren Sitz in Wien habe. Gegen diese Entscheidung des Berliner Landgerichts kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.

Flöther hatte zuvor gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit nach Österreich könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an die IAG hinfällig machen. Von IAG hiess es allerdings in einer ersten Stellungnahme, man halte trotz des juridischen Tauziehens am Kauf fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben.

Niki Lauda sagt: «Ob ich mein Angebot erhöhen werde, kann ich noch nicht sagen, da ich erst einmal sämtliche Unterlagen überprüfen muss. Das Insolvenzverfahren ist jetzt aber endlich dort, wo es von Anfang an hingehören sollte, nämlich nach Österreich. Ich bedaure, dass so viel Zeit mit dem Umweg über Deutschland verschwendet wurde.»

Die IAG will wesentliche Teile von NIKI für 20 Millionen Euro übernehmen und mit Vueling verschmelzen. Dafür ist jedoch die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. 740 der 1.000 Mitarbeiter sollen übernommen werden.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte sich ursprünglich für international zuständig erklärt und im Dezember die vorläufige Insolvenzverwaltung für NIKI angeordnet. Folglich wies das Amtsgericht die Beschwerde ab und verwies die Sache ans Landgericht. Dieses sah entscheidende Hinweise darauf, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Österreich befinde. Als Gründe für die Entscheidung führte das Landgericht Berlin aus, dass NIKI Büros auch in Wien unterhalte, unter anderem die Finanzbuchhaltung. Ebenso liege der Ort der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien, da die Schuldnerin über eine österreichische Betriebsgenehmigung verfüge und die Lufttüchtigkeit der Flugzeuge von dort aus überwacht werde. Zudem unterlägen die von der Schuldnerin geschlossenen Arbeitsverträge zu rund 80 Prozent dem österreichischen Arbeitsrecht.

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